Kosten der Unterkunft – Mietobergrenzen

Die Kosten der Unterkunft und die zulässigen Mietobergrenzen im Sozialhilfebezug sind ein heißes Eisen zwischen Fachkräften der armutsorientierten Beratungsstellen der Freien Wohlfahrtsverbände einerseits und den Vertreter/innen der Jobcenter bzw. Sozialhilfe bei den Städten und Kreisen andererseits. Am 25.2.2014 wurde das Gespräch zwischen den Beratungsfachkräften, die im Runden Tisch Sozialhilfe und Soziale Grundsicherung organisiert sind, und den Verantwortlichen im Landratsamt Würzburg fortgesetzt. Es gab Gemeinsamkeiten und Differenzen – jedenfalls wurde klar, wie wichtig die Beratung als Hilfe für Betroffenen wie auch als kritische Begleitung öffentlichen Verwaltungshandelns ist!

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